Preußenphilatelie im Fokus

3-Pfennig-Ortsbrief aus Arnstadt von 1867

Ortsbrief aus Arnstadt von 1867 mit kopfstehender lila 3-Pf.-Marke (Mi.Nr. 19a) und entwertet mit dem weiterverwendeten Thurn-und-Taxis-Einkreisstempel.
(Quelle: Rundbrief 142 Titelblatt)

Dieser Ortsbrief stammt aus Arnstadt im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Der Brief ist mit einer auf dem Kopf stehenden lila 3-Pfg.-Marke (Mi.Nr. 19a) der 4. Ausgabe in der unteren linken Ecke freigemacht. Die Marke ist mit dem weiterverwendeten Thurn-und-Taxis'schen Einkreisstempel „ARNSTADT 22 11 8–9 V“ als Aufgabestempel entwertet. In der rechten oberen Ecke ist der Stempel ein weiteres Mal abgeschlagen, allerdings mit anderer Uhrzeit: „22 11 6–7 V“. Als Aufgabejahr des Briefes lässt sich in diesem Falle exakt das Jahr 1867 bestimmen.

Der Brief ist an Frau Commerzienrätin Julie Schierholz gerichtet. Aus dem Inhalt ergibt sich als Absender die Filiale der Thüringer Bank in Arnstadt und, dass es um eine Geldangelegenheit ging. Arnstadt hatte im Jahre 1867 ca. 7.600 Einwohner.

Ein kurzer Rückblick auf die Ereignisse der Jahre ab 1860 sei an dieser Stelle gestattet. Nach dem italienischen Krieg wurde am 17. März 1861 das Königreich Italien ausgerufen. Der Deutsch-Dänische Krieg endete am 1. August 1864; die Auseinandersetzung um die Herzogtümer Schleswig und Holstein war entschieden. Der Deutsche Krieg von 1866 bzw. der Krieg Preußens gegen Deutschland war die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund unter der Führung von dessen Bundesstaat und Präsidialmacht Österreich einerseits und dem Bundesstaat Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Er endete mit der Kapitulation Österreichs am 22. Juli 1866. Die mit Preußen verbündeten Staaten schlossen sich am 18. April 1867 zum Norddeutschen Bund zusammen.

Zur Portoberechnung

Zum 1. Juli 1867 übernahm Preußen das Thurn-und-Taxis'sche Postwesen (Amtsbl. 19, Verfügung 40 des königl. Post-Departements zu Berlin aus 1867). In diesem Zusammenhang ging auch die Postverwaltung des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen von Thurn und Taxis auf Preußen über (Vertrag zwischen dem Fürstentum und Preußen vom 17. Mai 1867). Für die übernommenen Gebiete galt ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich der interne preußische Posttarif – allerdings mit einigen Ausnahmen, wie in diesem Falle. Für die Briefsendungen zwischen den ehemals Thurn-und-Taxis'schen Postgebieten untereinander galt wegen der „eigentümlichen Verhältnisse“ der alte taxische Tarif weiter (Amtsbl. 31, Verfügung 80, S. 174). Ein Teil der Gebiete rechnete bereits in der Groschenwährung, dazu gehörte auch Schwarzburg-Sondershausen, ein anderer in der süddeutschen Guldenwährung, daher wurden Umrechnungstabellen herausgegeben.

Bei einer Entfernung bis zu 3 Meilen betrug der taxische Tarif 1/4 Sgr. = 3 Spf. Somit ist der Brief korrekt freigemacht. Eine 3-Pfennig-Frankatur, die das notwendige Briefporto vollständig abdeckte, war nur in diesem speziellen Falle möglich. Dieser Umstand erklärt auch die Seltenheit solcher Belege.