Recommandierter Auslandsbrief von Siegburg nach Amsterdam
Dieser recommandierte Auslandsbrief lief von Siegburg nach Amsterdam in den Niederlanden. Der Brief ist mit zwei Einzelstücken der 3-Sgr.-Marke (Mi.Nr. 12a) der 3. Ausgabe freigemacht. Die Marken wurden mit dem Ra2 „SIEGBURG 2 11 * 8“ als Aufgabestempel entwertet.
Das Gewicht des Briefes ist in der oberen linken Ecke mit 4/10 Loth angegeben. Auf der Vorderseite findet sich der handschriftliche Hinweis „Recommandiert“, darunter der entsprechende rote Zackenstempel. Beim Austausch-Postamt wurde die Taxierung überprüft, der Franco-Stempel kopfstehend abgeschlagen und handschriftlich ein „W“ für Weiterfranco notiert. Auf der Rückseite befindet sich der rote Einkreisstempel „Amsterdam 4/11 6–12 61“ als Ausgabestempel.
Aus dem Inhalt ergibt sich als Absender der „Sieg-Rheinische Bergwerks- und Hütten-Actien-Verein“. Die Friedrich-Wilhelm-Hütte lag in Troisdorf, dort noch heute ein eigener Stadtteil. Ende 1825 wurde die Genehmigung zum Bau einer Eisenhütte erteilt. Die Voraussetzungen in Form von Erz- und Holzvorkommen in unmittelbarer Nähe waren erfüllt. 1830 erfolgte die erste Eisenschmelze. Unter einem neuen Besitzer wurde die Firma 1855 in die „Sieg-Rheinische Bergwerks- und Hütten AG“ umgewandelt.
Zur Portoberechnung
Der zwischen Preußen und den Niederlanden abgeschlossene Postvertrag vom 26.01.1851, in Kraft ab 1.4.1851, galt auch im Jahre 1861. Im Amtsblatt 13 des königl. General-Post-Departements aus dem Jahre 1851 wurde er veröffentlicht.
Das Porto für die Korrespondenz zwischen den beiden Staaten setzte sich aus einem preußischen und einem niederländischen Anteil zusammen. Die preußische Taxe für den einfachen Brief von Siegburg bis zur niederländischen Grenze betrug laut Anlage C 2 Sgr. (10–20 Meilen), die niederländische von der Grenze bis nach Amsterdam laut Anlage D 10 Cents.
Wichtig sind zusätzlich die festgelegten Gewichtsskalen, wobei 1 preuß. Loth 15 Gramm entsprach. Als einfacher Brief galt ein solcher bis zu einem Gewicht von 1 Loth einschließlich. Bezüglich der Entfernungsstufen bestimmte der Vertrag als niederländischen Portoanteil 5 Cents für Entfernungen bis zu 30 niederländischen Meilen und 10 Cents für Entfernungen über 30 Meilen. Nach der beiliegenden Reduktionstabelle entsprachen 5 Cents 1 Sgr. bzw. 10 Cents 2 Sgr. Die Recommandationsgebühr betrug 2 Sgr.
Die Gesamtgebühr errechnete sich somit wie folgt: 2 Sgr. preußischer Anteil + 2 Sgr. niederländischer Anteil + 2 Sgr. Rekommandationsgebühr = 6 Sgr.
Somit ist der Brief korrekt freigemacht.