Weitergeleiteter Paketbegleitbrief von Bernburg über Erfurt nach Magdeburg
Es handelt sich um einen Paketbegleitbrief für ein weitergeleitetes Paket von Bernburg (Herzogtum Anhalt-Bernburg) über Erfurt (Provinz Sachsen) nach Magdeburg (Provinz Sachsen).
Verwendet wurde ein kleinformatiger 1-Sgr.-Ganzsachenumschlag (U11A), zufrankiert mit einer 3-Sgr.-Marke der ersten Ausgabe (Mi.-Nr. 4a). Die Marke ist mit dem Nummernstempel „110“ entwertet. Oben rechts wurde als Aufgabestempel der zweizeilige Rahmenstempel „BERNBURG 6 7 * 9 10“ abgeschlagen.
Adressiert ist der Umschlag wie folgt: „Anbei ein Paket R.M. F. L. M. poste restante Erfurt“.
Die direkte Entfernung zwischen Bernburg und Erfurt beträgt 14 Meilen. Für diese Entfernung war es durch die Eisenbahn möglich, dass noch am gleichen Tage der Ausgabestempel (K1 „AUSG. 6 7 N 5“) siegelseitig abgeschlagen wurde.
Das Gewicht des Paketes wurde mit „12 Loth“ unterhalb des Wertstempels vermerkt. Die Mindestgebühr für ein Paket innerhalb der 3. Progressionsstufe (10 bis 15 Meilen) betrug 4 Sgr., die auch bezahlt sind.
In Erfurt wurde das Paket nicht abgeholt. Stattdessen wurde die Anschrift „p(er)add(esse) Julius Meyer, Magdeburg“ notiert und „Erfurt“ gestrichen. Weiterhin wurden 5 Sgr. Lagergeld in Blau notiert, welches per Auslagen einzuziehen war. Dies wurde mit dem roten Wurststempel „Auslagen.“ kenntlich gemacht.
Laut Siegelseite wurde in Magdeburg oben „Umstehende 5 Sgr Packkammer=Lagergeld in Erfurt angesetzt“ notiert. Die Ankunft dort war am 25. Juli (K1 „AUSG. 25 7 N 1“). Die 5 Sgr. Packkammergeld setzen sich aus 1 Sgr. für die ersten 4 Tage und dann je weitere angefangene Woche 2 Sgr. zusammen. Maximal waren so 14 Tage möglich. Zusätzlich wurde hier noch der Mindestfahrposttarif von 4 Sgr. für die Sendung von Erfurt nach Magdeburg (ca. 18 Meilen) erhoben, so dass insgesamt 9 Sgr. vom Empfänger zu bezahlen waren. Dies geschah am 27.7., da das Paket von der Packkammer abgeholt wurde, wie der vorderseitig abgeschlagene Paketausgabestempel zeigt.