Titel-Beleg Heft 142 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 142

Archiv - Titelbelege
Das Titelfoto zeigt einen Ortsbrief von Arnstadt im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Der Brief ist mit einer auf dem Kopf stehenden lila 3 Pfg.-Marke (Mi.Nr. 19a) der 4. Ausgabe in der unteren linke Ecke freigemacht.
Die Marke ist mit dem weiterverwendeten Thurn- und Taxis'schen Einkreisstempel ,,ARNSTADT 22 11  8 - 9 V" als Aufgabestempel entwertet.
In der rechten oberen Ecke ist der Stempel ein weiteres Mall abgeschlagen, allerdings mit anderer Uhrzeit ,,22 11  6 7 V". Als Aufgabejahr des Briefes lässt sich in diesem Falle exakt das Jahr 1867 bestimmen.
Der Brief ist an Frau Commerzienräthin Julie Schierholz gerichtet.
Aus dem Inhalt ergibt sich als Absender die Filiale der Thüringer Bank in Arnstadt und dass es um eine Geldangelegenheit ging.
Arnstadt hatte im Jahre 1867 ca. 7.600 Einwohner.
Ein kurzer Rückblick auf die Ereignisse der Jahre ab 1860 sei an dieser Stelle gestattet.
Nach dem italienischen Krieg - am 17. März 1861 wurde das Königreich Italien ausgerufen.
Der Deutsch - Dänische Krieg endete am 1. August 1864. Die Auseinandersetzung um die Herzogtümer Schleswig und Holstein war entschieden.
Der Deutsche Krieg von 1866 bzw. der Krieg Preußens gegen Deutschland war die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund unter der Führung von dessen Bundesstaat und Präsidial- macht Österreich einerseits und dem Bundesstaat Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Er endete mit der Kapitulation Österreichs am 22. Juli 1866.
Die mit Preußen verbündeten Staaten schlossen sich am 18.  April 1867 zum Norddeutschen Bund zusammen.
Zur Portoberechnung:
        
Zum 1. Juli 1867 übernahm Preußen das Thurn- und Taxis'sche Postwesen  (Amtsbl. 19, Verfügung 40 des königl. Post-Departements zu Berlin aus  1867). In diesem Zusammenhang ging auch die Postverwaltung des  Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen von Thurn und Taxis auf Preußen  über (Vertrag zwischen dem Fürstentum und Preußen vom 17. Mai 1867).
Für die übernommenen Gebiete galt ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich  der interne preußische Posttarif - allerdings mit einigen Ausnahmen, wie  in diesem Falle. Für die Briefsendungen zwischen den ehemals Thurn- und  Taxis'schen Postgebieten untereinander galt wegen der ,,eigentümlichen  Verhältnisse" der alte taxische Tarif weiter (Amtsbl. 31, Verfügung 80,  S. 174). Ein Teil der Gebiete rechnete bereits in der Groschenwährung  (dazu gehörte auch Schwarzburg-Sondershausen), ein anderer in der  süddeutschen Guldenwährung (daher wurden Umrechnungstabellen  herausgegeben).
Bei einer Entfernung bis zu 3 Meilen betrug der Taxis'sche Tarif 1/4  Sgr. = 3 Spf. Somit ist der Brief korrekt freigemacht.  Eine 3-Pfennigfranktur, die das notwendige Briefporto vollständig  abdeckte, war nur in diesem speziellen Falle möglich. Dieser Umstand  erklärt auch die Seltenheit solcher Belege.
Für diejenigen, die sich für diesen Zeitraum interessieren, sei neben  der Darstellung im Handbuch der Preußischen Freimarken auch auf den  beeindruckenden Artikel unseres Mitgliedes Dr. Winfried Leist in den  Preussen-Studien 127 vom September 2011 verwiesen. Darin gibt er ein  Gutachten von H. von Stephan vom 9. März 1867 wider (beides zu erwerben  beim Schatzmeister).
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