Titel-Beleg Heft 153 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 153

Archiv - Titelbelege
           
Das Foto zeigt einen sehr ungewöhnlichen Geldbrief von Oberweißbach in Thüringen nach Schwichtenberg bei Friedland in Mecklenburg-Strehlitz.
Er ist mit einer 10 Sgr.-Marke der fünften Ausgabe (Mi.Nr. 20) und je einer 1 Kreuzer- (Mi.Nr. 22) und einer 6 Kreuzer-Marke (Mi.Nr. 25) der sechsten Ausgabe freigemacht, die mit dem Taxisschen Stempel  Oberweissbach Katzhütte 1. 9.“ (1867) als Aufgabestempel entwertet wurden.
Über den Marken notierte jemand: „Anliegend 135 Thaler C Anw.“
Das Gewicht des Briefes ist mit 1 4/10 Loth angegeben. Der Brief trägt den ovalen Absenderstempel Carl Wilhelm Voigt“.
Die direkte Entfernung zwischen Oberweißbach und Schwichtenberg beträgt ungefähr 51,4 Meilen (386 km).
Im Jahre 1830 gründeten Christian Heinrich Voigt (geb. 21.9.1783, gest. 25.12.1850) und Wilhelm Heuäcker die Farbenfabrik Neuwerk bei Oelze in Katzhütte.
Der Brief ist an dessen Sohn, Pastor August Voigt (geb. 9.3.1815, gest. 4.3.1894) in Schwichtenberg, heute ein Ortsteil von Galenbeck, gerichtet. Noch heute befindet sich auf dem Friedhof seine Grabstätte mit Grabstein.
Bemerkenswert ist, dass in den 6 Monaten vom 1.7. bis 31.12.1867 die ehemals Thurn- und Taxisschen Postanstalten offenbar mit den Sgr.-Marken der fünften Ausgabe beliefert wurden, so dass es zu dieser sehr ungewöhnlichen Mischfrankatur zwischen Groschen und Kreuzermarken kommen konnte.

Zur Portoberechnung:

    
Der Wertbrief gehörte zur Fahrpost und lief innerhalb des Deutsch-Österreichischen Postvereins. Die für die Berechnung der Taxe gültigen Vorschriften traten zum 1. April 1858 in Kraft (Generalverfügung 20 vom 28. Januar 1858 aus Amtsblatt 5). Darin wurde für alle Fahrpostsendungen im DÖPV die direkte Fahrposttaxe eingeführt.
Daran änderte sich auch nichts, als die Thurn- und Taxissche Post zum 1.7.1867 durch Preußen übernommen wurde. Es musste allerdings die in der Verfügung aufgeführte Umrechnungstabelle von der Gulden- in die Thalerwährung berücksichtigt werden. Denn Oberweißbach gehörte zu den Postanstalten, die in der süddeutschen Guldenwährung rechneten (Beilage, Amtsblatt 31 aus 1867 des Generalpostamtes).
Die Wertgebühr betrug bei einem Betrag von 135 Thaler und einer Entfernung von mehr als 48 Meilen 6 Sgr. = 21 Kreuzer.
Die Mindestgebühr für Fahrpostsendungen betrug bei einer Entfernung von über 40 Meilen 21 Kreuzer =  6 Sgr. nach der aktuellen Reduktionstabelle.
Somit Insgesamt 21 + 21 = 42 Kreuzer. Berücksichtigt man, dass 10 Sgr. 35 Kreuzer entsprachen, ist der Brief mit 35 + 6 + 1 Kreuzer korrekt freigemacht.
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